Verehrte Leser,
liebe Freunde,

In der letzten Woche vor der Sommerpause habe ich im Bundestag einen Antrag ohne Debatte ins Plenum gebracht, in welchem ich fordere, dass Kinder ohne Deutschkenntnisse zunächst einen Sprachschulunterricht absolvieren müssen, und erst ab dem Niveau B1 in den Regelschulbetrieb eingegliedert werden dürfen. Des Weiteren habe ich im 51. Bildungsausschuss den Gesetzesentwurf, welcher auf der Ersatzreligion namens Klima basiert, den Spiegel vorgehalten.
Darüber hinaus habe ich diese Woche beide Gesetzesentwürfe über die Suizidhilfe abgelehnt!
Man kann kaum glauben, was man dort liest, nämlich schlagen die Gesetzesentwürfe vor, dass man unter dem Deckmantel der Freiheit, ab dem 18. Lebensjahr über den Suizid selbst entscheiden darf. Dabei sollen Psychiater, d.h. Ärzte eine Art „Todesgutachten“ erstellen, ob derjenige bereit sein soll, sich selbst umzubringen. Das erinnert viel mehr an einen dystopischen Roman als an die soziale Realität, aber ist die Realität.

Außerdem verschicke ich die transkribierte Rede aus dem Europarat vom 23.06.2023

Aus dem Bundestag:
Ich habe einen Antrag für eine realpolitische Lösung für die katastrophale Integration- und Inklusionspolitik ohne Debatte ins Plenum gebracht, der Antrag trägt den Namen:
Kinder mit und ohne Deutschkenntnisse für den gemeinsamen Erfolg getrennt unterrichten (Drucksache: 20/7575)
Die Lage an den Schulen ist katastrophal. Seitdem die Merkel CDU-Regierung Deutschland zum Einwanderungsland der offenen Grenzen gemacht hat, finden sich zunehmend mehr nicht-deutsch-muttersprachliche Kinder in deutschen Klassenzimmern. Einige davon gänzlich ohne Deutschkenntnisse. Seitdem Ukraine Krieg wurden allein über 200.000 ukrainische Kinder in unseren deutschen Schulen integriert und inkludiert.
Nahezu jeder Schüler spricht eine andere Sprache. Nur die deutsche Sprache hört man viel zu wenig in Klassenzimmern. Wie soll das nun weitergehen? Wie soll man sich in Schulen verständigen? Wie soll man unterrichten? Und am wichtigsten: Wie sollen die Schüler etwas lernen?
Dies stellt sowohl eine enorme Belastung für die Schüler als auch für die Lehrer dar.
Es scheint, dass die Ideologie wieder einmal bei den Regierungsparteien Vorrang vor der sozialen Realität hat und das Problem auch nur am Rande diskutiert wird. 

Der wichtigste erste Schritt wäre meiner Meinung nach zunächst das Festschreiben von Deutsch als verbindliche Landessprache Deutschlands im Grundgesetz. Und natürlich das Bekenntnis der amtierenden Bildungsministerin Stark-Watzinger zu Deutsch als Lehr- und Lernsprache im Unterricht an deutschen Schulen.

Ohne diese Schritte, wird sich Englisch als Lingua Franca nicht nur an deutschen Schulen etablieren.

Wo Gefahr ist, wächst das Rettende auch! (Hölderlin)

Die Lösung ist die Einführung eines verbindliches Sprachschulprogramms in den Klassenstufen 1 bis 4 für Kinder, welche nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um eine Grundschule in Deutschland zu besuchen. Schließlich wollen wir nicht, dass sich die Katastrophe in Ludwigshafen wiederholt, wo zwei komplette Grundschulklassen sitzenzubleiben drohen. Die Kinder, um die es geht sind der deutschen Sprache nicht mächtig. Die Lösung, Kinder zwangszuversetzen kommt ebenfalls nicht in Frage, denn da wird das Problem nur in die nächste Klasse weiterverschoben und den betroffenen Kindern werden sämtliche Bildungschancen früh gestohlen. Das ist nicht nur unfair, das bedeutet strukturelle Benachteiligung aller Kinder, der nicht-deutsch-muttersprachigen Kinder, weil sie schlimmstenfalls komplett abgehängt werden und die der deutschen Kinder, weil sie nicht die Förderung erfahren, die Ihnen zu Teil werden würde, wenn die Lehrkräfte sich auf sie konzentrieren könnten.

Jeder hat das Recht auf Bildung

Damit sind aber nicht nur die zu integrierenden und zu inkludierenden Kinder gemeint, sondern jegliche Kinder, vor allem aber unsere deutschen Kinder, welche der deutschen Sprache mächtig sind.
Somit kann es keine Qualität in der Bildung aktuell geben, wenn noch nicht einmal die Fundamente der Sprache für einen Smalltalk ausreichen. Unser Antrag ist aber nicht nur als ein Ansatz zu verstehen, sondern bietet eine konkrete Lösung an.
Die Volkshochschulen arbeiten ohnehin mit dem Bildungsanbieter telc zusammen, da telc eine Tochtergesellschaft vom DVV (Deutscher Volkshochschulverband) ist.
Gerade der gemeinnützige Bildungsanbieter telc gehört zu den führenden Anbietern standardisierter Sprachprüfungen in Deutschland, was sich ebenfalls stark anbietet.
Des Weiteren bietet telc ein Weiterbildungsprogramm für Lehrkräfte an. Lehrkräfte können also für das Vorhaben spezifisch ausgebildet werden!
Der Bildungsanbieter telc weist darüber hinaus im Schulbereich gerade in verschiedenen Sprachen Erfahrungen auf. So ist auch der Bezug zu Schülern eindeutig gegeben, so gibt es spezifische Prüfungen für Schüler, welche alle den Standards des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) unterliegen.
Somit hat dieser Bildungsanbieter bereits Erfahrung in der Arbeit mit Kindern.
Zur Verbesserung der Lage fordern wir deshalb: 
Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel konsequent abzuschieben und für temporär Bleibeberechtigte die Befähigung zu fördern und Anreize zu setzen, in das jeweilige Heimatland zurückzukehren; 
mit den Ländern in Verhandlungen über den Abschluss einer Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91b des Grundgesetzes einzutreten und damit das Ziel erreicht wird, die oben bezeichneten Aufgaben von der Regelschule auf die Volkshochschule zu übertragen.  

Des Weiteren gab es den 51. Bildungsausschuss, in welchem ich diese Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung eindeutig kritisiert habe und aufgezeigt habe, dass es sich bei diesem Vorhaben um eine Folge der Setzung der Klimareligion handelt:

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a18_bildung_forschung/oeffentliche_anhoerungen/953290-953290

Außerdem habe ich die Gesetzesentwürfe für die Suizidhilfe eindeutig abgelehnt!

Nach meiner christlichen Grundüberzeugung ist jede Art von begleitetem Suizid nicht mit der Auffassung, dass das Leben weder an seinem Anfang (Empfängnis) noch an seinem Ende unter die Verfügbarkeit des Menschen gestellt werden darf, in Einklang zu bringen.
Mir ist sehr wohl bewusst, wie groß der Leidensdruck und die Verzweiflung vieler Betroffener ist, die nur noch im Suizid glauben, ihre menschliche Würde bewahren zu können. Die besagte Gesetzesentwürfe sind in mehreren Hinsichten problematisch, da diese sowohl thematisch als auch sprachlich missbrauchsanfällig sind bzw. eine Missbrauchsgefahr aufweisen.
Der besagte Gesetzesentwurf (Entwurf des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung, Drucksache: 20/904) versucht einen Balanceakt zwischen der Schutzpflicht, hinsichtlich allen Lebens und der Selbstbestimmung zur Selbsttötung zu meistern. 
Dabei gibt der Verfasser des Entwurfs selbst zu, dass „[.] [n]ach den Erkenntnissen der Suizidforschung [.] nur bei einem geringen Anteil der Menschen mit Suizidgedanken ein freiverantwortlicher Entschluss zur Selbsttötung vor[liegt].“

Gerade dieser geringe Anteil zeigt auf, dass der freiheitliche Entschluss in den meisten Fällen eben nicht gegeben ist.
Gerade diese Möglichkeit des freiverantwortlichen Entschlusses in Anbetracht einer Entscheidung, welche zum Tode führt, gilt es zu hinterfragen, d.h. sind Menschen, welche, obwohl sie physisch gesund sind, aber dennoch einen Todeswunsch innehaben, wirklich frei?  Dabei scheitert der Gesetzesentwurf darin, dass dieser versucht die Schutzpflicht hinsichtlich allen Lebens auf eine Ebene mit der Selbstbestimmung zur Selbsttötung zu bringen und daraus einen Kompromiss zu schaffen.
Dies ist aber in keinem Sinne möglich, denn der Schutz für das Leben ist nicht mit der Selbstbestimmung zur Selbsttötung gleichwertig.
Darüber hinaus wäre das Erstellen, der in dem Gesetzesentwurf geforderten Gutachten für Psychiater, d.h. Ärzte, welche nach dem Eid des Hippokrates dazu verpflichtet sind, Menschen zu helfen, eindeutig belastend, da das von Ihnen erstellte Gutachten über Leben und Tod entscheiden würde. Welche Kriterien für solche Todesgutachten soll es geben? Des Weiteren haben wir ebenfalls in Deutschland viel zu wenig Psychiater, d.h., auch organisatorisch lässt sich dieses Vorhaben des Entwurfs nicht realisieren. Darüber hinaus gibt es in der Umsetzung weitere und hervorzuhebende Probleme, z.B. wie kann der Missbrauch des Todesmittels verhindert werden?
Was passiert, wenn das Todesmittel nicht seine Wirkung erzielt?
Dies sind wichtige Fragen, auf welche der Entwurf des Gesetzes keine Antworten liefert.

Der weitere Gesetzentwurf trug den Namen „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe“ (Drucksache: 20/2332)

Die Missbrauchsgefahr zeigt sich deutlich darin auf, dass der Gesetzesentwurf die Hilfeleistung für Suizid straffrei machen will. Diese Hilfeleistung wird an einem [.] autonomen freien Willen gebunden“, nämlich den des jeweiligen Menschen, welcher sein Leben beenden möchte.
Dies ist deswegen missbrauchsanfällig, da der Nachweis von der weiteren Person, welche die suizidäre Person unterstützt den Suizid zu vollbringen auch aufgrund von niederen Beweggründen unterschlagen werden könnte, oder die suizidäre Person, z.B. bei Demenz, sich an solch eine Willensentscheidung in der Vergangenheit nicht mehr erinnern kann.
Hinzukommend ist der Begriff des autonomen, freien Willens und seine Bedeutung in der Wissenschaft bei Weitem nicht abschließend geklärt und Teil einer philosophischen Diskussion. Dieser Begriff und alle seine Facetten können somit bei Weitem nicht als Begründung für ein Gesetz dienen. Des Weiteren ist die gesamte Argumentation des autonomen freien Willens, eig. eine Diskussion über den Freiheitsbegriff. Der Begriff der Freiheit wird in der Wissenschaft unterschiedlich ausgelegt. Ist ein Mensch, welcher physisch gesund ist und dennoch die Selbsttötung wählt, wirklich frei? Dabei sei nach §3 des Gesetzesentwurfes der autonome freie Wille schon in dem Eintritt in das Erwachsenalter, d.h. die Vollendung des 18. Lebensjahres gegeben. Dies ist wiederum nicht nur missbrauchsanfällig, sondern widerstrebt jeglicher Humanität, Werteordnung und sozialen Realität.  Hat ein 18-Jähriger die Reife und die Tragweite des Resultats solcher Entscheidungen zu überblicken? Darüber hinaus ist auch der Wortlaut zu kritisieren, z.B.  „§3 (4) Von einem autonomen gebildeten, freien Willen ist nur auszugehen, wenn der Entschluss von einer gewissen Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit gebildet worden ist.“
Wer soll solch eine Dauerhaftigkeit bestimmen? Wer soll über Leben und Tod entscheiden dürfen? Wer soll Gott spielen dürfen?
Des Weiteren kann auch nicht verhindert werden, dass ein sozialer Druck auf die Entscheidung einwirkt, dass es schon in Pflegeeinrichtungen proaktiven Druck auf ältere, leidende, kranke und behinderte Menschen durch sogenannte „Beratungen“ gibt. 
Das sehe ich aber als ein sehr großes Problem an.

Nun die Rede aus dem Europarat (PVER):

Der Zugang zum Internet ist ein Infrastrukturproblem. 63 Prozent der Weltbevölkerung haben Zugang zum Internet, also beinahe vierzig Prozent nicht. Hier verläuft der „große Graben“.

Die EU hat bereits bekundet, 200 Milliarden Euro einsetzen zu wollen, um den beschworenen Graben zu überwinden. Das betrifft auch deutsche Steuergelder. Deshalb gestatten Sie bitte, dass ich der Resolution nicht zustimme, ohne wenigstens wichtige Fragen zu stellen. Warum gibt es neben dem Lebensentwurf, der immer mehr Digitalität erfordert, keine anerkannten Alternativen? Der immer digitalere Lebensentwurf wird in der angestrebten globalisierten Welt absolut gesetzt und alle Hebel müssen national und international in Bewegung gesetzt werden, um dieses Ziel zu erreichen. Das ist eher totalitär.

Wurden eigentlich Bürger weltweit gefragt, ob sie immer leben wollen? Ist die große Transformation von Welt und Gesellschaft etwas, was als Wunsch oder Ziel genuin aus der Mitte der Menschen kommt, oder ist das vielleicht ein Entwurf, der allen Menschen aller Völker von einigen wenigen Vordenkern übergeholfen werden soll? 

Bürokratie und Kommerz zwingen Menschen immer häufiger aus der analogen Welt ins Digitale. Digitalität ist quasi ein Angebot, was man gar nicht ablehnen kann.

Wie praktisch, dass mit der angestrebten weltweiten Digitalität giganteske Summen verdient werden. Die von der EU ausgelobten 200 Milliarden Euro sind diesbezüglich als Tropfen auf den heißen Stein zu betrachten. Mehr Digitalität bedeutet auch immer weniger analogen emotionalen und sozialen Kontakt mit anderen Menschen. Wir müssen auch über die Gefahr der totalen Kontrolle über die Menschen sprechen, die eine grassierende Digitalisierung in sich birgt. In einer durchdigitalisierten Welt werden die vielen Milliarden Menschen künftig beherrschbar für Regierungen, die WHO und deren Interessensgeber.

Auch wenn ich dafür bin, dass jeder Mensch nach Möglichkeit Zugang zu den Segnungen des Fortschritts haben soll und deswegen zustimmen werde, so vermisse ich doch die kritische Wachsamkeit, die der Menschenrechtsrat für sich in Anspruch nehmen muss, um letztlich die Menschenrechte auch vor der Digitalisierung zu schützen.