Erklärung nach § 31 GO zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (Drucksache 20/2573).
Dem Deutschen Bundestag liegt ein Gesetzentwurf mit Änderungsanträgen der Regierungsparteien vor, der sowohl den Bund als auch die Länder auf die im Herbst/Winter nach Ansicht der Bundesregierung zu erwartenden erhöhten Infektionszahlen durch COVID-19 vorbereiten soll. Dadurch soll eine Überforderung des öffentlichen Gesundheitssystems und schwere gesamtgesellschaftliche Einschränkungen wie ein erneuter Lockdown vermieden werden. Vorgesehen sind bundesweit geltende Schutzmaßnahmen (01. Oktober 2022 bis 07. April 2023) und sog. optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen der Länder, die ggf. durch die Landesregierungen bzw. die Landesparlamente festgelegt werden können.
Dazu erkläre ich in Anlehnung an die Stellungnahme des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, die dieser während der Anhörung zum COVID-19-Schutzgesetz am 29. August 2022 im Bundestag abgegeben hat:
Den Gesetzentwurf mit den jeweiligen Änderungsanträgen ist abzulehnen, da mit diesen insgesamt die staatlichen Corona-Zwangsmaßnahmen weitergeführt werden. Dies ist aus wissenschaftlicher und medizinischer Sicht unnötig. Sowohl der französische Staatspräsident Macron als auch führende deutsche Mediziner wie der Pneumologe Voshaar haben die Corona Pandemie für beendet erklärt. Eine Bedrohung mit schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen sei nicht mehr gegeben.
Eine weitere Aufrechterhaltung des deutschen Sonderwegs mit möglichen Grundrechtseinschränkungen wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit und Unverletzlichkeit der Wohnung ist in keiner Weise mehr zulässig. Diese Grundrechtseinschränkungen wurden bereits letztes Jahr dazu missbraucht, um missliebige Versammlungen und Spaziergänge von Bürgern zu untersagen bzw. deren Teilnehmer mit Strafen zu bedrohen. 
Insbesondere die möglichen Regelungen, die die Länder hinsichtlich der Schüler einführen können, sind unverhältnismäßig, schaden dem Kindeswohl und verletzen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Es zeigt sich im Gesetzentwurf deutlich, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf soziale Teilhabe und Bildung für die Regierungspolitik keine Rolle spielten.
Schon jetzt leiden Kinder und Jugendliche stark unter der verfehlten deutschen Corona-Politik, die erheblich in ihre Bildungs- und sozialen Teilhaberechte eingegriffen haben. Übergewicht, Essstörungen, Despressionen bis hin zu  steigenden Zahlen von Suizidversuchen sind die Folge. Bildungsdefizite einer ganzen Schülergeneration sind zu konstatieren.
Nun ermöglicht der Gesetzentwurf der Regierungskoalition wiederum für Schüler eine Test- und Maskenpflicht einzuführen. Diese Test- und Maskenpflicht kann verordnet werden, wenn andere Bevölkerungsgruppen noch keinen Einschränkungen unterliegen. Ebenso fehlen klar definierte Kriterien, wann diese Test- und Maskenpflicht zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes tatsächlich notwendig ist. Dies stellt eine deutliche Benachteiligung von Schülern dar und verletzt außerdem den grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz. 
Auch die mögliche Wiedereinführung einer anlasslosen Testpflicht hat mit den dabei verbundenen Isolations- und Quarantänemaßnahmen zur Folge, dass – neben der Störung des normalen Schulbetriebes – soziale Kontakte für Schüler verboten werden. Diese erneuten Sonderregelungen für Schülern sind nicht hinnehmbar und lassen sich durch die massive Schädigung des Kindeswohls und des sehr niedrigen Risikos einer schweren Erkrankung auf gar keinen Fall begründen. Weiterhin sind angesichts der erheblichen falsch-positiven und falsch-negativen Testergebnisse diese auch wissenschaftlich nicht mehr zu rechtfertigen. Anlasslose Tests sind sinnlos und haben zu unterbleiben.
Gleichermaßen ist eine mögliche Wiedereinführung der Pflicht zum Tragen einer Maske in den Schulen eine durch nichts zu rechtfertigende Maßnahme.

Die etablierten Parteien müssen endlich zu einer sachorientierten Politik zurückkehren, wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen und das Kindeswohl in den Vordergrund stellen. 
Ich lehne diesen Gesetzentwurf sowie die Änderungsanträge aus voller Überzeugung ab.